Verfahrensauswahl

Wenn man mit einer Leistung (Lieferung) nicht zufrieden ist und der Überzeugung ist, dass die Leistung mangelhaft erbracht wurde, wird man (schriftlich) eine Mängelrüge aussprechen.

Wenn der Lieferant z.B.

Der häufigste Weg führt direkt zu einem Rechtsanwalt, der verständlicherweise in der Regel auch seine eigenen (finanziellen) Interessen berücksichtigt.

Es kann auf keinen Fall schaden, wenn man sich vor dem Gang zum Rechtsanwalt mit einigen Alternativen beschäftigt hat.