Übliches Verfahren?
Wenn man der Überzeugung ist, auf dem "friedlichen" Weg nicht sein Recht zu bekommen, wird man in der Regel einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Der Rechtsanwalt wird den Fall prüfen und das weitere Vorgehen besprechen. Wenn die Aussichten gering sind vor Gericht zu "gewinnen", wird der Rechtsanwalt dies in der Regel klar und deutlich sagen.
Die Chance eine Klage vor Gericht zu "gewinnen" liegt (praktisch) nie bei 100%; denn wenn der Fall so klar wäre, würde sich die gegnerische Seite nicht auf einen Rechtsstreit einlassen. In der Regel rechnen alle Parteien eines Rechtsstreites damit eine 70%-ige Chance zu haben, dass das Gericht der eigenen Rechtsauffassung folgt. Erfahrungsgemäß sind die beweispflichtigen Parteien deutlich häufiger die, die in einem Rechtsstreit unterliegen.
Da die Gebühren in Deutschland nach dem Streitwert und nicht nach dem tatsächlichen Aufwand berechnet werden, gibt es Interessen den Streitwert möglichst hoch anzusetzen.
Ab einem bestimmten Streitwert (z.Zt. 5.000 Euro) ist das Landgericht zuständig. Am Landgericht müssen die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten werden.
Bei kleineren Streitwerten ist das Amtsgericht zuständig, hier herrscht kein Anwaltszwang und die Parteien dürfen sich selbst vertreten.
In einigen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) gibt es Regeln für Nachbarschaftsstreitigkeiten oder geringe Streitwerte. Schiedsfrauen oder Schiedsmänner müssen hier zunächst eine außergerichtliche Einigung anstreben. Erst wenn sie gescheitert ist, darf das staatliche Gericht angerufen werden.
Da Sachverständigengutachten meistens erhebliche Kosten verursachen, sind selbständige Beweisverfahren eher eine Alternativ zur Klage vor dem Landgericht.