Schiedsgutachterverfahren
Auf zahlreichen Seiten im Internet kann man sich umfassend über Schiedsgutachterverfahren informieren; deshalb sollen hier dies Informationen nicht wiederholt werden.
Wichtig ist jedoch:
Die Entscheidung(en) des Schiedsgutachters sind endgültig, wenn der Schiedsgutachter nicht (sehr) fehlerhaft gearbeitet hat; deshalb muss die Auswahl des Schiedsgutachters sehr sorgfältig erfolgen und ein Schiedsgutachter sollte im Vertrag bereits namentlich genannt werden. Die zweitbeste Lösung ist es, einer IHK die Wahl des Gutachters zu überlassen; das größte Risiko besteht, wenn vertraglich vereinbart eine (bestimmte) Sachverständigenorganisation beauftragt werden soll.
Trotz Schiedsgutachterabrede ist der Weg zum staatlichen Gericht unter Umständen trotzdem möglich.